Häufige Fragen
Was ist die Spezialitätenliste (SL)?
Die Spezialitätenliste ist das vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) publizierte amtliche Verzeichnis der Arzneimittel, welche die obligatorische Krankenpflegeversicherung in der Schweiz vergütet – mit Fabrikabgabepreis, Publikumspreis, Selbstbehalt und allfälligen Limitationen.
Wann ändern sich die SL-Preise?
In der Regel am 1. jedes Monats; die grösste Anpassung erfolgt am 1. Dezember nach der dreijährlichen Überprüfung. Price Radar SL vergleicht die Liste jeden Morgen und erfasst jede Änderung am Tag ihrer Publikation.
Was ist der Unterschied zwischen Fabrikabgabepreis und Publikumspreis?
Der Fabrikabgabepreis ist der Preis, zu dem die Zulassungsinhaberin das Arzneimittel abgibt; der Publikumspreis enthält zusätzlich den Vertriebsanteil und die MWST und wird der Versicherung bzw. der Patientin verrechnet. Beide werden vom BAG festgelegt und in Schweizer Franken angegeben.
Was bedeutet Selbstbehalt 40 %?
Der Selbstbehalt ist der Anteil, den Patientinnen und Patienten selber tragen: in der Regel 10 %, 20 % oder 40 % bei Arzneimitteln, deren Preis den des günstigsten Generikums mit gleichem Wirkstoff um einen bestimmten Prozentsatz übersteigt. Price Radar SL markiert Packungen mit 40 % rot und zeigt Alternativen mit gleichem ATC-Code.
Woher stammen die Daten?
Aus der amtlichen elektronischen Publikation der SL auf der ePL-Plattform des BAG (FHIR-Format), von drugshortage.ch für Lieferengpässe und aus der Verfügbarkeitsliste von Mepha/Teva für Direktbestellungen; Pharmacodes aus dem Refdata-Register. Alle Quellen sind auf jeder Seite angegeben.
Was umfasst das Abonnement?
Vollständiger Änderungsverlauf mit frei wählbarem Zeitraum, Produktseiten mit Verlauf und Alternativen, Excel-Export und drei Sprachen – für CHF 10.– pro Monat oder CHF 100.– pro Jahr. Das Nachschlagen der Liste mit den aktuellen Preisen ist kostenlos.
Woher weiss man, ob ein Arzneimittel Laktose oder Gluten enthält?
Aus dem Abschnitt Zusammensetzung der Fachinformation (AIPS), wöchentlich eingelesen. Das Portal zeigt ein Symbol, wenn der Hilfsstoff deklariert ist; «nicht erwähnt» heisst nicht im Text genannt, nicht «garantiert frei».
Woher stammen die Chargenrückrufe?
Von den amtlichen Swissmedic-Seiten für Chargenrückrufe und HPC-Mitteilungen, jeden Morgen gelesen und über den Namen den SL-Packungen zugeordnet. Die Charge ist immer im Originaldokument zu prüfen.
Was sind LPPV und ALT?
Die LPPV ist die Liste pharmazeutischer Präparate mit amtlichem Preis, aber ohne Vergütung; die ALT ist die Arzneimittelliste mit Tarif für Magistralrezepturen. Beide publiziert das BAG; im Portal über den Filter «Liste» abrufbar.
Funktioniert das Portal auf dem Handy?
Ja: es lässt sich als App installieren (Zum Home-Bildschirm) und aus dem Suchfeld kann der Barcode der Packung mit der Kamera gescannt werden.