Vydura ODT Schmelztabl 75 mg Blist 2 Stk
Rimegepantum 75 mg
Die Behandlung bedarf der Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes. Die Erteilung der Kostengutsprache hat eine Dauer von 18 Monaten abzudecken (zeitlich durchgehend, kann nicht fragmentiert werden). Die Diagnosestellung, die Verordnung von VYDURA und die Verlaufskontrolle darf ausschliesslich durch eine/n Fachärztin/Facharzt FMH der Neurologie erfolgen. Es werden max. 16 Schmelztabletten pro Monat vergütet. Kriterien der Erstverschreibung: VYDURA wird nicht für die Behandlung einer chronischen Migräne gemäss ICHD-3 vergütet. VYDURA wird zur Behandlung erwachsener Patienten und Patientinnen mit während mindestens eines Jahres vorbestehender episodischer Migräne (Baseline: Mindestens 8 Migränetage jedoch weniger als 15 Migränetage pro Monat von unbehandelt mindestens 4h Dauer pro Tag lückenlos dokumentiert über mindestens 3 Monate mit Aura oder mit starker Schmerzintensität kombiniert mit starker Übelkeit/Erbrechen oder stark beeinträchtigender Photophobie oder Phonophobie) vergütet. Die Patienten und Patientinnen müssen auf mindestens zwei prophylaktische Therapien mit einem Betablocker, Kalziumantagonisten, Antikonvulsivum oder Amitriptylin, die je während mindestens 3 Monaten eingesetzt wurden, unzureichend angesprochen haben. Ein unzureichendes Ansprechen gilt als belegt, wenn nach 3-monatiger Behandlung mit einem Migräneprophylaktikum keine Reduktion der Migränetage um mindestens 50% gegenüber Therapiebeginn erzielt wurde. ODER Bei den Patienten und Patientinnen sind alle oben aufgeführten Migräneprophylaktika (mit Ausnahme von Kalziumantagonisten) kontraindiziert. ODER Die prophylaktischen Therapien (mit Ausnahme von Kalziumantagonisten) mussten aufgrund von belegten, klinisch relevanten Nebenwirkungen abgebrochen werden. Auf Verlangen müssen dem Vertrauensarzt des Krankenversicherers folgende Dokumente eingereicht werden: - Dokumentation der Therapiedauer vor der Behandlung mit VYDURA und des unzureichend
Aktuelle Preise (CHF)
- 41.48Fabrikabgabepreisgültig ab 01.06.2026 (BAG)
- 61.55Publikumspreisgültig ab 01.06.2026 (BAG)
Referenz für den Selbstbehalt (Art. 38a KLV)
Deklarierte Hilfsstoffe (AIPS Swissmedic)
🐄 Gelatine
Text der Zusammensetzung
Hilfsstoffe Gelatina, mannitolum (E 421), aromatica (mentha cum alcohol benzylicus), sucralosum.
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