Swissmedic 01.08.2026 Wegleitung / Auslegung In Kraft ab 01.08.2026 Frist 01.11.2026
Anpassung der Wegleitung RMP ICH E2E Informationen Einreichung HAM
- Was ändert sich
- Version 7.0 der Swissmedic-Wegleitung RMP ICH E2E: Behördlich angeordnetes Informationsmaterial ist neu über die zentrale elektronische Publikationsplattform zu publizieren, in der Regel in allen drei Amtssprachen. Zulassungsinhaberinnen müssen es bereitstellen, die Verteilung dokumentieren und Fachpersonen über Updates informieren. Fristen bei Anpassungen: 3 bzw. 4 Monate elektronisch, 12 Monate gedruckt.
- Für wen
- Die Pflichten betreffen primär Zulassungsinhaberinnen; Apotheken und Ärzteschaft erhalten über die Plattform jederzeit Zugang zu vollständigem und aktuellem Material.
- Ab wann
- Die Wegleitung gilt ab 01.08.2026 (Upload ab diesem Datum möglich); bestehendes Material ist bis spätestens 01.11.2026 aufzuschalten und ab dann öffentlich zugänglich; die Vorgaben für nicht RMP-pflichtige Arzneimittel gelten ab 01.11.2026.
ZulassungsinhaberinnenApothekenÄrztinnen und Ärzte Amtlicher Text (Swissmedic) ↗
