Fedlex 16.10.2026 BBl 2026 2759 Vernehmlassung Frist 28.01.2027
Vernehmlassungsverfahren. WBF. Verordnung über die Meldestelle für lebenswichtige Medizinprodukte
- Was ändert sich
- Das WBF schickt eine Verordnung über eine Meldestelle für lebenswichtige Medizinprodukte in die Vernehmlassung. Damit wird der Auftrag des Bundesrats umgesetzt, ein Monitoring der Versorgungslage bei lebenswichtigen Medizinprodukten einzuführen. Der Verordnungsentwurf und die Erläuterungen sind nur über den Link in den Vernehmlassungsunterlagen abrufbar, die Mitteilung enthält keine Einzelheiten.
- Für wen
- Betroffen sind Akteure der Versorgung mit lebenswichtigen Medizinprodukten; wer meldepflichtig wäre, geht aus der Mitteilung nicht hervor.
- Ab wann
- Die Vernehmlassung wurde am 14.10.2026 eröffnet und dauert bis am 28.01.2027; ein Datum für das Inkrafttreten ist nicht genannt.
